Steuerfreier Sachbezug für Essen

Steuerfreier Sachbezug für Essen

Mitarbeitermotivation können viele…

Der steuerfreie Sachbezug gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein ideales Tool, um die Attraktivität des eigenen Unternehmens zu stärken und die Mitarbeitenden zu motivieren. Denn er besagt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmenden jeden Monat bis zu 50 € steuer- und abgabenfrei zuwenden können, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.

Bisher haben vor allem große Onlinekonzerne, globale Handelsketten sowie internationale Öl-Multis (Stichwort: Tankkarte) von diesem Instrument profitiert. Die darin enthaltene enorme Kaufkraft floss jedoch zum größten Teil aus der Stadt ab und war somit für den Wirtschaftsstandort Essen nicht dienlich.


…der Essener Stadtgutschein kann mehr!

Der Essener Stadtgutschein erfüllt sämtliche Kriterien des steuerfreien Sachbezugs. Mit seinem Kauf motivieren Sie nicht nur Ihr Team, Sie binden auch die Kaufkraft in Essen, wodurch der Standort Essen, der Standort Ihres Unternehmens, gestärkt wird.

Denn eine florierende Wirtschaft trägt maßgeblich dazu bei, dass eine Stadt attraktiv und lebenswert ist und bleibt. Dies wiederum macht es für Sie leichter, neue Mitarbeitende nach Essen zu holen und hier zu halten.


Vorteile

Der Essener Stadtgutschein basiert auf der Nr. 1 für lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:

  • Mit dem Stadtguthaben-System wird garantiert, dass Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
  • Das System gewährleistet, dass die Freigrenze von 50 € nicht überschritten wird und somit keine Steuern anfallen.
  • Arbeitnehmende können Beträge ansparen, d.h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können sie größere Beträge, z.B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
  • Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So profitieren alle Mitarbeitenden, auch Arbeitskräfte, die z.B. als Minijobber oder auf 450 Euro-Basis angestellt sind.

Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir vor allem darauf geachtet, professionelle Prozesse für Sie als Arbeitgeber zu implementieren. So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der Mitarbeitenden, die Sie uns zum Bezug einer regelmäßigen Zuwendung genannt haben, jeden Monat automatisch aufgeladen. Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeitenden zu besonderen Anlässen auch noch Wertgutscheine im Rahmen der Freigrenze schenken.


Jetzt informieren

Es war noch nie einfacher, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und zugleich den Wirtschaftsstandort Essen zu unterstützen.

Theresa Schmid hilft Ihnen gerne weiter:

Tel.: 0201 88 720 45

E-Mail: schmid@emg.essen.de